Veröffentlicht in Fraktion
am 19.01.2010 von Die SPD im Kreis Tübingen
Fünf Jahre nach Einführung von Hartz IV zeigt sich Korrekturbedarf. Doch unabhängig davon, wie einzelne Punkte beurteilt werden, in einem sind sich Befürworter und Gegner einig: langzeitarbeitslosen Menschen Hilfen und Unterstützung aus einer Hand zu geben, war richtig und notwendig. Hier im Kreis wurden die bisherigen Leistungen der Sozialhilfe durch Stadt und Landkreis und die Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt mit viel Einsatz und hohen Kosten zu einem neuen Verwaltungssystem im Job-Center zusammengeführt. Doch diese gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Landkreis, Stadt und Arbeitsagentur wurde durch das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen für unzulässig erklärt.