Veröffentlicht in Bundespolitik
am 29.12.2009
Es gibt, wenn es um den Unterhalt geht, in Deutschland Kinder erster und zweiter Klasse. Bei den Kindern erster Klasse liegt das Existenzminimum, das den Berechnungen für den Unterhalt zugrunde liegt, bedeutend höher als für die Kinder zweiter Klasse. Das Kindeswohl ist bei den zweitklassigen Kindern nicht so wohlig wie bei den erstklassigen Kindern. Kinder erster Klasse: Das sind nach geltender Rechtslage die Kinder, bei denen den Unterhalt der geschiedene Vater (in selteneren Fällen die Mutter) zahlen muss. Kinder zweiter Klasse: Das sind die Hartz-IV-Kinder, bei denen der Staat für den Unterhalt aufkommen muss.
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