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SPD im Kreis Tübingen lehnt erweiterte Öffnungszeiten an Sonntagen ab

Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Die SPD im Kreis Tübingen und der Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann haben die Forderung des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer nach mehr verkaufsoffenen Sonntagen zurückgewiesen. „Ein gesellschaftlicher Ruhetag ist ein wichtiges Zeichen gegen die immer weiter gehende Kommerzialisierung des öffentlichen Lebens. Der Sonntag ist der einzige Wochentag, der den Familien vorbehalten bleibt und etwas Zeit für Erholung und Besinnung bietet“, erklären Martin Rosemann, die Tübinger SPD-Kreisvorsitzende und Landtagskandidatin Dorothea Kliche-Behnke sowie der Tübinger SPD-Ortsvereinsvorsitzende Werner Walser. Gerade angesichts der heutigen Schnelllebigkeit und alltäglichen Hektik sei eine Entschleunigung wichtig.

„Der arbeitsfreie Sonntag ist eine wichtige gesellschaftliche wie soziale Errungenschaft. Wir akzeptieren nicht, dass einfache Beschäftigte für noch mehr Flexibilität der Kunden die Zeche zahlen müssen“, so Dorothea Kliche-Behnke. Sie gab außerdem zu bedenken, dass die Sonntagsarbeit für viele Beschäftigte im Einzelhandel zu Problemen wegen fehlender Kinderbetreuung führen würde.

Martin Rosemann ergänzte, es gebe bereits sehr ausgedehnte Ladenöffnungszeiten an Werktagen. „Wenn man jetzt noch an Sonntagen öffnen darf, geht das gerade zu Lasten kleinerer Geschäfte, die zusätzliche Öffnungszeiten personalmäßig nicht abdecken können. Profitieren würden dagegen große Handelsketten, die meistens nicht in den Innenstädten angesiedelt sind“, so der SPD-Abgeordnete. Auch sei nicht mit höheren Umsätzen für den Einzelhandel, sondern nur mit einer anderen Verteilung der Umsätze auf die Wochentage zu rechnen.

 

Um die Innenstädte zu beleben, müsse man dagegen an den sechs Werktagen für ein attraktives und vielfältiges Angebot sorgen, das die Möglichkeiten des Internets einbezieht, erklärte Werner Walser.  Nur so könne der Konkurrenz aus dem Internet begegnet werden. „Im Zweifelsfall können Online-Anbieter immer die Preise drücken, daran ändern auch weitere verkaufsoffene Sonntage nichts“, so Walser.

 

Seit der Föderalismusreform von 2006 liegen die Ladenöffnungszeiten in der Kompetenz der Länder. So sieht das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württembergs aktuell maximal drei verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr, was von der Stadt Tübingen in den letzten Jahren vollständig ausgenutzt wurde.

 

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ZITAT

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[Gustav Heinemann]