Veröffentlicht in Pressemitteilungen
In einer gemeinsamen Sitzung der Kreisvorstände von Grünen und SPD habe man sich zuvor konstruktiv über die jeweiligen Positionen und Gemeinsamkeiten ausgetauscht. Wer wie die amtierende Landesregierung unter dem Deckmantel eines entschlossenen Kampfs gegen Rechts elementare Grundrechte in einer freiheitlichen Gesellschaft angreife, treffe genau die Verbände, Vereine und Initiativen, die sich bisher über öffentliche Versammlungen und Demonstrationen gegen die Rechtsradikalen wenden würden.
Insbesondere die Ausweitung polizeilicher Befugnisse wie einer uneingeschränkten Überwachung und Aufzeichnung von Versammlungen selbst in geschlossenen Räumen würde zu einer massiven Einschüchterung von VeranstalterInnen, Besucherinnen und Besuchern führen und diese an der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit hindern, so die Kreisvorstände beider Parteien. Gleiches gelte für die Bußgeldverordnungen und das vorgesehene Militanzverbot, mit dessen strenger Auslegung auch die einheitliche Kleidung von Streikposten als gesetzeswidrig erklärt werden könne. „Diese und viele weiteren Maßnahmen könnten unsere offene und streitbare demokratische Kultur in der Gesellschaft antasten“, so Kühn und Kliche-Behnke weiter.
Grüne und SPD im Kreis Tübingen appellierten daher an die Verantwortlichen in Landtag und Landesregierung, die Kritik der Betroffenen ernst zu nehmen und von den Plänen abzusehen. Nachdem bereits die bayerische Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen gescheitert ist, müssten CDU und FDP in Stuttgart reagieren und ihr Plagiat des bayerischen Gesetzes schnellstmöglich wieder kassieren.
Homepage Die SPD im Kreis Tübingen