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„Schlecht versteckter Angriff auf die BürgerInnenrechte“ – Kreisvorstände von Grünen und SPD kritisieren die Pläne zur Reform des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes.
 
Gemeinsame Sitzung der Vorstände von Grünen und SPD im Kreis Tübingen – Christian Kühn und Dorothea Kliche-Behnke attackieren die Landesregierung – Das neue Versammlungsgesetz schränkt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv ein – Drangsalierung und Schikane gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sind kein Mittel im Kampf gegen Rechts.
 
„Die von Innenminister Heribert Rech geplante Novelle des Versammlungsgesetzes ist ein schlecht versteckter Großangriff auf die BürgerInnenrechte“, erklären Christian Kühn, Mitglied im Landesvorstand der Grünen, und die Tübinger SPD-Kreisvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke.
 

In einer gemeinsamen Sitzung der Kreisvorstände von Grünen und SPD habe man sich zuvor konstruktiv über die jeweiligen Positionen und Gemeinsamkeiten ausgetauscht. Wer wie die amtierende Landesregierung unter dem Deckmantel eines entschlossenen Kampfs gegen Rechts elementare Grundrechte in einer freiheitlichen Gesellschaft angreife, treffe genau die Verbände, Vereine und Initiativen, die sich bisher über öffentliche Versammlungen und Demonstrationen gegen die Rechtsradikalen wenden würden.

Insbesondere die Ausweitung polizeilicher Befugnisse wie einer uneingeschränkten Überwachung und Aufzeichnung von Versammlungen selbst in geschlossenen Räumen würde zu einer massiven Einschüchterung von VeranstalterInnen, Besucherinnen und Besuchern führen und diese an der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit hindern, so die Kreisvorstände beider Parteien. Gleiches gelte für die Bußgeldverordnungen und das vorgesehene Militanzverbot, mit dessen strenger Auslegung auch die einheitliche Kleidung von Streikposten als gesetzeswidrig erklärt werden könne. „Diese und viele weiteren Maßnahmen könnten unsere offene und streitbare demokratische Kultur in der Gesellschaft antasten“, so Kühn und Kliche-Behnke weiter.

Grüne und SPD im Kreis Tübingen appellierten daher an die Verantwortlichen in Landtag und Landesregierung, die Kritik der Betroffenen ernst zu nehmen und von den Plänen abzusehen. Nachdem bereits die bayerische Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen gescheitert ist, müssten CDU und FDP in Stuttgart reagieren und ihr Plagiat des bayerischen Gesetzes schnellstmöglich wieder kassieren.

 

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ZITAT

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[Gustav Heinemann]